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Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2025

Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)

Krankenversicherung und Pensionsversicherung für Kammermitglieder
  KRANKENVERSICHERUNG PENSIONSVERSICHERUNG
Beitragssatz 6,80 % 18,50 %
Mindestbeitragsgrundlage € 551,10 / Monat
€ 6.613,20 / Jahr
Höchstbeitragsgrundlage € 7.525,00 / Monat
€ 90.300,00 / Jahr

Unfallversicherung € 144,84 /Jahr bzw. € 12,07/Monat

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 551,10
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 826,65
Höchstbeitragsgrundlage:  
täglich
monatlich
jährlich für Sonderzahlungen
€ 215,00
€ 6.450,00
€ 12.900,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung  € 7.525,00

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: 26. November 2024

Bild: mekcar - Adobe Stock.com

Erscheinungsdatum:

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Wichtige Information:

Unsere Kanzlei ist vom 23. Dezember 2024 bis inklusive 6. Jänner 2025 geschlossen.

Ab Dienstag, den 7. Jänner 2025, stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

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